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Wahlleistungen

Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen (Grundleistungen) und Wahlleistungen. Die Grundleistungen umfassen sämtliche ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten, Unterkunft und Verpflegung sowie eventuell erforderliche Laborleistungen. Die Wahlleistungen bieten Ihnen darüber hinaus weiteren Service.
 
Mit unserem Wahlleistungsangebot möchten wir dazu beitragen, dass Sie sich in unserem Haus nicht nur gut versorgt sondern auch wohl fühlen, denn so werden Sie schneller wieder gesund.

Folgende Wahlleistungen bieten wir an:

  • Wahl der ärztlichen Leistung („Chefarztbehandlung“)  

Die ärztlichen Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Ärzte des Klinikums, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Klinikums. Dies gilt auch, soweit die wahlärztlichen Leistungen vom Klinikum berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung. 

  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer  
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson   

 

Ausführliche Informationen zu den Kosten etc. erhalten Sie während Ihrers Aufnahmegesprächs. 

Weitere Eindrücke zu unserem Haus bekommen Sie in unserer undefinedBildergalerie

 

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